In Übereinstimmung mit dem Nachhaltigkeitsverständnis der Europäischen Union, ist Nachhaltigkeit nicht nur auf ökologische Aspekte zu begrenzen, sondern soll vielmehr das gesamte ESG-Spektrum (Environment, Social und Governance) berücksichtigen. Die PLEXUS Investments unterliegt diesbezüglich Offenlegungspflichten aus der Sustainable Finance Disclosure Regulation (OffenlegungsVO), der Art. 5 bis 8 TaxonomieVO und der delegierten VO (EU) 2022/1288. In Erfüllung dieser Offenlegungspflichten geben wir Folgendes bekannt:
Nachhaltigkeitsstrategie (Art. 3 SFDR):
Die PLEXUS Investments AG ist sich ihrer Verantwortung zur Sicherstellung einer lebenswerten Zukunft für die nächsten Generationen bewusst und erfüllt stets alle relevanten regulatorischen Anforderungen. Die PLEXUS Investments AG setzt derzeit die gemäss den EU-Regularien vorgesehenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken beim Investitionsentscheidungsprozess allerdings nicht formalistisch um und berücksichtigt folglich die nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren nicht systematisch. Dies liegt unter anderem daran, dass noch nicht sämtliche relevanten Informationen dazu verfügbar sind. Auch ist zu beachten, dass Nachhaltigkeitsrisiken keine eigenständige Risikokategorie abbilden, sondern unter die bereits bestehenden, klassischen Risikoarten subsumiert werden müssen.
Wir begrenzen sämtliche Risiken durch eine langfristig ausgerichtete Strategie und unterziehen die Geschäfts- und Risikostrategie einer umfassenden Überprüfung und nehmen gegebenenfalls Anpassungen vor.
Nachhaltigkeitsrisiken haben derzeit nach unserer Einschätzung keine Auswirkungen auf die Rendite der zur Verfügung gestellten Finanzprodukte im Rahmen der Vermögensverwaltung und auf die Rendite der Finanzprodukte, die Gegenstand der Anlageberatung sind. Zudem resultieren aufgrund der aktuellen Datenlage und rechtlicher Entwicklungen Unsicherheiten bei der Berechnung und beim Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.
Aus diesen Gründen werden Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen, die im Rahmen von Vermögensverwaltungslösungen für Kunden getroffen werden, nicht einbezogen. Ebenso werden Nachhaltigkeitsrisiken nicht bei der Anlageberatung berücksichtigt. (Art. 4 SFDR sowie Art. 12 und 13 del. VO (EU) 2022/1288):
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 SFDR):
Das Vergütungssystem der PLEXUS Investments AG zielt auf ein risikobewusstes Verhalten ab. Daraus resultieren eine markt- und funktionsgerechte fixe Vergütung sowie eine ergebnisorientierte variable Vergütung.
Mit dieser Kombination werden die Interessen der Kunden, Eigentümer, des Unternehmens und Mitarbeitenden gleichermassen berücksichtigt sowie eine nachhaltige und positive Entwicklung der Firma sichergestellt. Aufgrund der deutlichen Übergewichtung der fixen gegenüber einer etwaigen variablen Vergütung werden das verantwortungsvolle, nachhaltige und risikobewusste Verhalten der Mitarbeitenden, welches somit neben anderen Risiken auch den Nachhaltigkeitsrisiken Rechnung trägt, gefördert sowie Fehlanreize vermieden.
Es werden auch keine Anreize für ein häufiges Kaufen und Verkaufen von Finanzinstrumenten gesetzt. Insgesamt ist das Vergütungssystem darauf ausgelegt, Interessenkonflikte zu vermeiden. Vorgenanntes gilt auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken. Das Vergütungssystem ist neutral aufgesetzt, d.h. es werden keine Anreize gesetzt bestimmte Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen oder aber diese zu vermeiden.
Die Vergütungspolitik setzt somit keine Anreize zur Übernahme von exzessiven Risiken (einschließlich Nachhaltigkeitsrisiken), die mit der Risikopolitik des Unternehmens unvereinbar wären.
05. November 2024